Jung & Fleißig Gartenservice · Stand: Mai 2026
Diese AGB gelten für alle Aufträge, die ab Mai 2026 erteilt werden.
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen
und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Gartenpflegeleistungen, Gartengestaltung, Heckenschnitt, Laubbeseitigung, Unkrautbekämpfung, Entsorgung sowie sonstige Leistungen rund um Garten und Außenanlagen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers.
2.1 Anfragen und Besichtigungen
Anfragen – über das Online-Formular, per Telefon oder E-Mail – sind noch kein verbindliches Angebot. Der Auftragnehmer kann vor Angebotserstellung eine kostenfreie Besichtigung vor Ort durchführen.
2.2 Angebote
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Gültigkeitsdauer: 14 Tage ab Angebotsdatum.
2.3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot annimmt – per E-Mail, über den digitalen Annahme-Link oder schriftlich. Digitale Annahmen (z. B. per Klick) sind rechtsverbindlich.
2.4 Daueraufträge (Gartenabo)
Für regelmäßige Pflegeleistungen wird ein separater Dauerauftrag-Vertrag abgeschlossen, der Leistungsumfang, Intervall (2, 4 oder 6 Wochen), Preis und Laufzeit regelt.
3.1 Leistungsbeschreibung
Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag. Mündliche Absprachen werden erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
3.2 Leistungsänderungen
Änderungen oder Erweiterungen während der Leistungserbringung werden separat berechnet. Mehrkosten werden vorab mitgeteilt.
3.3 Geräte und Materialien
Alle erforderlichen Geräte und Werkzeuge stellt der Auftragnehmer. Sondermaterialien (Pflanzen, Erde, spezielle Ausstattung) werden nach Absprache separat berechnet.
3.4 Entsorgung
Grünschnitt und Gartenabfälle werden auf Wunsch abtransportiert und entsorgt. Entsorgungsleistungen werden gesondert ausgewiesen.
3.5 Unvermeidliche Verschmutzungen
Bei Gartenarbeiten können unvermeidliche Verschmutzungen auftreten. Der Auftragnehmer beseitigt diese im Rahmen des Möglichen. Tiefgehende Reinigungsarbeiten sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Bestandteil des Auftrags.
3.6 Unterirdische Leitungen und Hindernisse
Der Auftraggeber muss vor Arbeitsbeginn auf unterirdische Leitungen (Wasser, Strom, Gas), Bewässerungssysteme, Drainagen und sonstige Hindernisse hinweisen. Schäden durch nicht gemeldete Hindernisse gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.1 Preise
Alle Preise sind Bruttopreise inkl. gesetzlicher MwSt. (19 %), sofern nicht anders angegeben.
4.2 Rechnungsstellung
Rechnungen werden nach Leistungsabschluss per E-Mail als PDF zugesandt. Bei Daueraufträgen erfolgt die Abrechnung monatlich, quartalsweise oder nach individueller Vereinbarung.
4.3 Zahlungsfrist
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Verzug: Verzugszinsen gem. § 288 BGB.
4.4 Mahnwesen
Bei Zahlungsverzug folgt Zahlungserinnerung, dann Mahnung. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet werden. Bei anhaltender Nichtzahlung behält sich der Auftragnehmer rechtliche Schritte vor.
4.5 Aufrechnung
Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
5.1 Terminabsprachen
Termine werden einvernehmlich vereinbart. Der Auftragnehmer informiert bei Änderungen frühzeitig.
5.2 Witterungsbedingte Verschiebungen
Bei extremen Witterungsbedingungen (Sturm, Starkregen, Frost, Glatteis) kann der Auftragnehmer den Termin verschieben. Aus witterungsbedingten Verschiebungen entstehen dem Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche.
5.3 Zugang und Parkmöglichkeiten
Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Team ungehinderter Zugang zum Grundstück sowie eine Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe zur Verfügung stehen. Bei nicht möglichem Zugang ohne rechtzeitige Information: Anfahrtspauschale mind. 30,00 €.
5.4 Terminbestätigung
Terminvorschläge müssen innerhalb der angegebenen Frist bestätigt werden. Erfolgt keine Bestätigung, kann der Termin anderweitig vergeben werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
7.1 Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Fertigstellung zu prüfen. Zeigt er innerhalb von 5 Werktagen keine wesentlichen Mängel schriftlich an, gilt die Leistung als abgenommen. Dies gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
7.2 Abnahmedokumentation
Der Auftragnehmer dokumentiert erbrachte Leistungen standardmäßig mit Fotos (Vorher/Nachher). Diese dienen als Nachweis der Leistungserbringung.
8.1 Nacherfüllung
Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nachbesserung. Der Auftragnehmer behebt Mängel innerhalb einer angemessenen Frist.
8.2 Mängelrüge
Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Abschluss der Leistung schriftlich anzuzeigen. Bei verspäteter Rüge offensichtlicher Mängel kann der Gewährleistungsanspruch entfallen.
8.3 Gewährleistungsfrist
Gegenüber Verbrauchern: 2 Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Gegenüber Unternehmern können abweichende Fristen vereinbart werden.
8.4 Ausschlüsse
Kein Gewährleistungsanspruch besteht bei:
9.1 Haftungsgrundlage
Der Auftragnehmer haftet für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
9.2 Einfache Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
9.3 Unbeschränkte Haftung
Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei: Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; arglistig verschwiegenen Mängeln; ausdrücklicher Garantie; Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4 Mitverschulden
Hat der Auftraggeber zur Schadensentstehung beigetragen, mindert sich ein etwaiger Anspruch entsprechend (§ 254 BGB).
10.1 Einzelaufträge – Stornierung
Kostenfrei bis 48 Stunden vor dem Termin. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen: Ausfallgebühr von 50 % des Auftragswertes (mind. 30,00 €), außer bei höherer Gewalt.
10.2 Daueraufträge – Kündigung durch den Auftraggeber
Mit 4 Wochen Frist zum Monatsende schriftlich kündbar, sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
10.3 Kündigung durch den Auftragnehmer
Ebenfalls mit 4 Wochen Frist, z. B. bei dauerhafter Kapazitätsauslastung. Bereits erbrachte Leistungen werden vollständig vergütet.
10.4 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt (z. B. Zahlungsverzug über 30 Tage, Beleidigung des Personals, Zugangsverweigerung).
Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
Das bedeutet für Sie: Wenn Sie bei der Online-Buchung die Vorabausführung ausdrücklich verlangen (Setzen des Häkchens „Ich verlange ausdrücklich, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt") und wir die Gartenpflegeleistung vollständig erbracht haben, verlieren Sie Ihr Widerrufsrecht für diesen Auftrag. Haben Sie die Vorabausführung nicht gewählt, beginnt die Leistungserbringung erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Jung & Fleißig UG (haftungsbeschränkt), Bäckerstraße 6, 21244 Buchholz, E-Mail: kontakt@jungundfleissig.de:
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*) / erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Der Auftragnehmer erstellt standardmäßig Vorher/Nachher-Fotos zur internen Qualitätskontrolle und als Nachweis der erbrachten Leistung. Fotos werden sicher gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
Eine Nutzung für Marketingzwecke (Website, Social Media) erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers. Diese Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerrufbar.
Weitere Informationen: Datenschutzerklärung
Nach Abschluss eines Auftrags kann eine Bewertungsanfrage per E-Mail versandt werden. Die Abgabe einer Bewertung ist freiwillig. Bei Anmerkungen zur Leistung bitten wir um direkte Kontaktaufnahme – wir lösen Probleme unkompliziert und schnell.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers auf Grundlage der DSGVO ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
14.1 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften anderer EU-Staaten bleiben unberührt.
14.2 Gerichtsstand
Für Unternehmer: Buchholz in der Nordheide. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
14.3 Änderungen dieser AGB
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist zu aktualisieren. Die aktuelle Fassung gilt für alle ab Veröffentlichung geschlossenen Verträge.
14.4 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
15.1 Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Winterdienstleistungen (Schneeräumung, Streuung) für Privathaushalte und kleine Gewerbeflächen im Einzugsgebiet nach individueller Vereinbarung. Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich bei tatsächlichem Schneefall oder Frost gemäß den vereinbarten Einsatzzeiten (05:00–12:00 Uhr und 16:00–20:00 Uhr).
15.2 Vertragsschluss Winterdienst
Die Anfrage über das Online-Formular stellt noch keinen Vertragsschluss dar. Nach Eingang der Anfrage und ggf. Foto-Prüfung unterbreitet der Auftragnehmer ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher schriftlicher oder digitaler Annahme durch den Auftraggeber zustande.
15.3 Witterungsabhängigkeit
Einsätze erfolgen bedarfsorientiert. Der Auftragnehmer entscheidet eigenverantwortlich, ob Witterungsverhältnisse (Schneefall, Frost, Eisglätte) einen Einsatz erfordern. Bei fehlendem Schnee oder unerheblichem Frost wird kein Einsatz erbracht und keine Vergütung fällig.
15.4 Abrechnung und Preise
Die Abrechnung erfolgt pro tatsächlich durchgeführtem Einsatz zum vereinbarten Einzelpreis. Streumettel sind im Preis inkludiert. Sonderleistungen (z. B. Dachschneeräumung, Salzlieferung) werden separat berechnet und vorab mitgeteilt.
15.5 Haftung Winterdienst
Trotz gewissenhafter Durchführung kann nach einem Einsatz erneute Glätte auftreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach eigenem Ermessen und bei veränderten Wetterbedingungen für ausreichende Sicherheit zu sorgen. Eine Haftung des Auftragnehmers für Folgeschäden nach ordnungsgemäßem Einsatz ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
15.6 Streupflicht des Grundstückseigentümers
Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht) liegt beim Grundstückseigentümer. Durch den Winterdienstvertrag übernimmt der Auftragnehmer die Durchführung dieser Pflichten im vereinbarten Umfang und Zeitfenster. Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für Flächen außerhalb des vereinbarten Umfangs sowie bei außerplanmäßigem Schneefall zwischen den Einsatzfenstern.
15.7 Kündigung Winterdienstvertrag
Der Winterdienstvertrag kann von beiden Seiten mit 2 Wochen Frist schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende der laufenden Wintersaison (31. März). Bereits erbrachte Einsätze werden abgerechnet.
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir nehmen an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (§ 36 VSBG). Bei Fragen bitten wir um direkte Kontaktaufnahme.
17.1 Leistungsmodelle
Jung & Fleißig bietet Leistungen in zwei unterschiedlichen Tarifmodellen an:
Die jeweils gewählte Tarifart wird im Buchungsprozess und in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
17.2 Flex-Tarif
Flex-Tarife dienen insbesondere der flexiblen Beauftragung einzelner Einsätze.
17.3 Stundenpakete
Stundenpakete stellen vergünstigte Leistungskontingente dar.
17.4 Preise
Alle auf der Website ausgewiesenen Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
17.5 Zeiterfassung
Zur transparenten Leistungsabrechnung wird die Arbeitszeit digital erfasst.
17.6 Buchung und Vertragschluss
Durch Abschluss des Online-Buchungsvorgangs gibt der Kunde einen verbindlichen Auftrag ab. Die konkreten Leistungsinhalte ergeben sich aus:
Bei Stundenpaketen kommt der Vertrag mit erfolgreichem Zahlungsvorgang zustande.
Bei Flex-Tarifen kommt der Vertrag mit Bestätigung des Auftrags durch Jung & Fleißig zustande.
17.7 Leistungsumfang
Jung & Fleißig verkauft keine Garantie für die Erledigung bestimmter Arbeiten innerhalb einer bestimmten Zeitspanne. Der Kunde bucht die Arbeitszeit der eingesetzten Mitarbeiter. Welche konkreten Tätigkeiten innerhalb der gebuchten Einsatzzeit durchgeführt werden, wird individuell mit dem Kunden abgestimmt. Der Umfang der tatsächlich erbrachten Arbeiten hängt insbesondere ab von:
17.8 Stornierung
Die in § 10 geregelten Bestimmungen zur Stornierung und Kündigung gelten entsprechend. Zusätzlich wird bei der Stornierung unterschieden zwischen:
Hinweis: Unsere AGB wurden sorgfältig und praxisnah erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Stand: Juli 2026.
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